Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Reisebüro Elster
Reisebüro Elster
Inhaberin Natalie Elster
Friedrich-Wilhelm-Str. 140
57074 Siegen
________________________________________
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Reisebüro Elster, Inhaberin Natalie Elster, Friedrich-Wilhelm-Str. 140, 57074 Siegen, nachfolgend „Reisebüro Elster“, und seinen Kunden über Reisevermittlungsleistungen, eigene Serviceleistungen sowie dokumenten- und konsularbezogene Unterstützungsleistungen.
1.2 Für einzelne Leistungen können ergänzende individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Angebote, Rechnungen oder gesonderte Preisangaben gelten. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Soweit Reisebüro Elster Leistungen Dritter lediglich vermittelt, kommt der Vertrag über die vermittelte Hauptleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Versicherer oder sonstigen Leistungsträger zustande.
1.4 Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
________________________________________
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Eine unverbindliche Anfrage des Kunden per Telefon, E-Mail, WhatsApp, Website oder Kontaktformular stellt grundsätzlich noch keinen Vertragsschluss dar.
2.2 Ein Vertrag mit Reisebüro Elster kommt insbesondere zustande durch:
• Unterzeichnung eines Auftrags oder einer Reiseanmeldung,
• ausdrückliche Annahme eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung,
• eine sonstige eindeutige Beauftragung in Textform,
• oder Zahlung einer Rechnung, sofern daraus beziehungsweise aus dem vorhergehenden Angebot Art und Umfang der beauftragten Leistung hinreichend bestimmt hervorgehen.
2.3 Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, ihm übersandte Auftrags-, Reise-, Kontakt-, Namens-, Geburts-, Pass- und sonstige personenbezogene Daten unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und erkennbare Fehler mitzuteilen.
________________________________________
§ 3 Vermittlung von Reiseleistungen
3.1 Soweit Reisebüro Elster als Reisevermittler tätig wird, vermittelt es insbesondere Flüge, Unterkünfte, Pauschalreisen, Beförderungsleistungen, Mietwagen, Kreuzfahrten oder sonstige touristische Leistungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger.
3.2 Reisebüro Elster schuldet im Rahmen eines Vermittlungsvertrages die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Vermittlungs- und Serviceleistungen. Die Durchführung der vermittelten Hauptleistung selbst ist Aufgabe des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers.
3.3 Für die vermittelte Hauptleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften und die wirksam einbezogenen Vertrags- und Leistungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers.
3.4 Soweit Reisebüro Elster im Einzelfall aufgrund der konkreten Gestaltung des Angebotes rechtlich als Reiseveranstalter oder als Vermittler verbundener Reiseleistungen anzusehen ist, gelten die hierfür zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
3.5 Erforderliche gesetzliche Formblätter und Informationen zu Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen werden dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.
3.6 Erklärungen oder Beanstandungen des Kunden, zu deren Entgegennahme Reisebüro Elster gesetzlich als Vermittler befugt oder verpflichtet ist, werden entgegengenommen und unverzüglich an den zuständigen Reiseveranstalter oder Leistungsträger weitergeleitet.
________________________________________
§ 4 Preise, Serviceentgelte und Fremdkosten
4.1 Die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Preise und Serviceentgelte ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Reiseanmeldung, Rechnung oder einer sonstigen vor Vertragsschluss mitgeteilten Preisinformation.
4.2 Eigene Serviceentgelte von Reisebüro Elster vergüten insbesondere vereinbarte Beratungs-, Vermittlungs-, Bearbeitungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen.
4.3 Eigene Serviceentgelte sind von Preisen und Gebühren Dritter zu unterscheiden.
4.4 Konsular- und Behördengebühren, Übersetzungen, Beglaubigungen, Versand-, Porto-, Kurier-, Zahlungs- oder sonstige Fremdkosten trägt der Kunde, soweit dies Bestandteil des Auftrags ist oder diese Kosten mit Zustimmung des Kunden veranlasst werden.
4.5 Eine Verpflichtung von Reisebüro Elster zur Vorfinanzierung von Reiseleistungen, Gebühren oder Fremdkosten besteht nicht.
4.6 Bereits angefallene Fremdkosten werden nicht dadurch zu eigenen Kosten von Reisebüro Elster, dass der Kunde seinen Auftrag später beendet.
4.7 Soweit ein Leistungsträger, eine Behörde oder ein sonstiger Dritter eine an ihn geleistete Zahlung an Reisebüro Elster zurückerstattet und der Betrag dem Kunden zusteht, wird dieser nach Eingang und eindeutiger Zuordnung an den Kunden weitergeleitet.
Eigene gesetzliche Rückzahlungspflichten von Reisebüro Elster bleiben unberührt.
________________________________________
§ 5 Flugvermittlung und Flug-Serviceentgelt
5.1 Für die Vermittlung von Flugleistungen und damit zusammenhängende Serviceleistungen kann Reisebüro Elster ein gesondertes Serviceentgelt vereinbaren. Dieses wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
5.2 Ist die vereinbarte Vermittlungs- und Serviceleistung von Reisebüro Elster vollständig erbracht und das hierfür vereinbarte Serviceentgelt dem Kunden vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt worden, bleibt dieses Serviceentgelt auch dann geschuldet, wenn der vermittelte Flug später
• vom Kunden storniert wird,
• von der Fluggesellschaft gestrichen wird,
• oder Flugzeiten beziehungsweise Flugplan geändert werden.
5.3 Das Flug-Serviceentgelt vergütet die eigene bereits erbrachte Vermittlungs- und Serviceleistung von Reisebüro Elster und ist von dem von der Fluggesellschaft geschuldeten Flugpreis und dessen Erstattung zu unterscheiden.
5.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit das Scheitern der Vermittlungsleistung auf einer von Reisebüro Elster zu vertretenden Pflichtverletzung beruht oder zwingende gesetzliche Vorschriften eine Rückzahlung verlangen.
5.5 Ansprüche des Kunden gegen die Fluggesellschaft oder einen sonstigen Leistungsträger auf Rückzahlung von Flugpreis, Steuern, Gebühren oder sonstigen erstattungsfähigen Beträgen bleiben unberührt.
5.6 Nachträglich vom Kunden gewünschte zusätzliche Tätigkeiten, insbesondere Umbuchungs-, Erstattungs-, Sonderbearbeitungs- oder sonstige Serviceleistungen, können gesondert vergütet werden, wenn der Kunde vor der Beauftragung über das dafür anfallende Entgelt informiert wird.
________________________________________
§ 6 Rücktritt, Stornierung und Umbuchung von Reiseleistungen
6.1 Rücktritt, Stornierung, Umbuchung, Nichtantritt oder Änderung einer vermittelten Reiseleistung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers.
6.2 Bei Pauschalreisen bleiben insbesondere die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Reisenden unberührt.
6.3 Eigene, vollständig erbrachte und gesondert vereinbarte Serviceleistungen von Reisebüro Elster bleiben auch bei einer späteren Stornierung der vermittelten Hauptleistung vergütungspflichtig, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
6.4 Für zusätzliche Bearbeitungs- oder Umbuchungsleistungen von Reisebüro Elster wird ein zusätzliches Entgelt nur verlangt, wenn dieses dem Kunden vor der Beauftragung der Zusatzleistung mitgeteilt wurde.
________________________________________
§ 7 Dokumenten- und konsularbezogene Unterstützungsleistungen
7.1 Reisebüro Elster bietet im Rahmen gesonderter Aufträge administrative und organisatorische Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Dokumenten- und Konsularverfahren an.
Hierzu können insbesondere gehören:
• Aufnahme und Erfassung der für den Auftrag erforderlichen Kundendaten;
• Unterstützung bei der Vorbereitung von Unterlagen für Passverfahren;
• Unterstützung bei der Vorbereitung von Unterlagen für Verfahren zur Feststellung beziehungsweise Bestätigung einer Staatsangehörigkeit;
• Unterstützung bei der Vorbereitung von Unterlagen für Vollmachten und konsularische Bescheinigungen;
• Unterstützung bei Rentenbescheinigungen und vergleichbaren konsularischen Verfahren;
• Ausfüllen oder Aufbereiten von Formularen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben;
• formale Prüfung der vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und erkennbare Unstimmigkeiten;
• Zusammenstellung und organisatorische Vorbereitung des Vorgangs;
• Kommunikation und organisatorische Koordination des Verfahrens;
• Terminorganisation, soweit ein entsprechender Zugang und eine Terminvergabe tatsächlich möglich sind;
• organisatorische Begleitung von Konsularterminen oder auswärtigen Konsularterminen, soweit ausdrücklich vereinbart;
• Organisation oder Vermittlung ergänzender Übersetzungs-, Beglaubigungs-, Versand- oder Kurierleistungen.
7.2 Welche der vorgenannten Leistungen konkret geschuldet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.
________________________________________
§ 8 Abgrenzung zu Behörden und Konsulaten
8.1 Reisebüro Elster ist weder Konsulat noch Botschaft noch sonstige staatliche Behörde.
8.2 Reisebüro Elster entscheidet insbesondere nicht über:
• die Feststellung oder Bestätigung einer Staatsangehörigkeit;
• die Ausstellung oder den Austausch eines Reisepasses;
• die Annahme eines Antrags durch eine Behörde;
• die Erteilung eines Visums;
• eine konsularische Beglaubigung oder notarielle Handlung;
• die Ausstellung von Bescheinigungen durch eine Behörde;
• die Vergabe eines Konsulartermins;
• oder andere hoheitliche Entscheidungen.
8.3 Annahme, Prüfung, Bearbeitungsdauer, Ablehnung, Ausstellung, Übergabe oder Bestätigung von Dokumenten sowie Terminvergabe liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweils zuständigen Behörde.
8.4 Reisebüro Elster schuldet keinen bestimmten behördlichen Erfolg, keinen bestimmten Konsulartermin und keine bestimmte behördliche Bearbeitungsdauer.
8.5 Angaben zu voraussichtlichen Bearbeitungszeiten oder Terminmöglichkeiten beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen und stellen keine Garantie dar.
________________________________________
§ 9 Vergütung und Beendigung von Service- und Konsularaufträgen
9.1 Das vereinbarte Serviceentgelt vergütet die im jeweiligen Auftrag bezeichneten eigenen Leistungen von Reisebüro Elster.
9.2 Die Vergütung für bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleibt auch dann geschuldet, wenn der Kunde den Auftrag später beendet.
9.3 Als bereits erbrachte Leistungen können – abhängig vom konkret vereinbarten Auftrag – insbesondere gelten:
• bereits erfolgte Beratung;
• Aufnahme und Bearbeitung des Falls;
• Prüfung und Erfassung von Unterlagen;
• Digitalisierung oder Aufbereitung von Dokumenten;
• Vorbereitung oder Erstellung von Formularen und Anträgen;
• Zusammenstellung des Vorgangs;
• Korrespondenz;
• organisatorische Bearbeitung;
• Termin- oder Verfahrensorganisation;
• sowie andere bereits ausgeführte vereinbarte Bearbeitungsschritte.
9.4 Bereits beauftragte und ausgeführte Fremdleistungen sowie bereits entstandene, verauslagte oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten bleiben vom Kunden zu tragen, soweit Reisebüro Elster diese Kosten nicht zurückerhält und keine zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Erstattung besteht.
Dies betrifft insbesondere:
• Konsular- und Behördengebühren;
• Übersetzungen;
• Beglaubigungen;
• Porto;
• Kurier- und Versandkosten;
• sowie vergleichbare Drittkosten.
9.5 Beendet der Kunde einen noch nicht vollständig erfüllten Auftrag, erfolgt eine Abschlussabrechnung unter Berücksichtigung
• des konkret vereinbarten Leistungsumfangs,
• des bereits erreichten Bearbeitungsstands,
• bereits erbrachter Leistungen,
• bereits entstandener Fremdkosten
• sowie noch nicht erbrachter Leistungen.
9.6 Soweit eine vereinbarte eigenständige Leistung oder eigenständige Teilleistung von Reisebüro Elster bereits vollständig erbracht wurde, besteht für das hierauf entfallende vereinbarte Serviceentgelt grundsätzlich kein Erstattungsanspruch.
9.7 Die Tatsache, dass eine Behörde oder ein anderer Dritter
• seine Leistung noch nicht erbracht hat,
• einen Vorgang noch nicht entschieden hat,
• einen Termin noch nicht durchgeführt hat
• oder das endgültige Dokument noch nicht ausgestellt hat,
bedeutet nicht, dass davon unabhängige Leistungen von Reisebüro Elster noch nicht erbracht wurden.
9.8 Eine Ablehnung eines Antrags durch eine Behörde begründet für sich allein keinen Anspruch auf Rückzahlung des Entgelts für bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen von Reisebüro Elster.
________________________________________
§ 10 Änderung oder Ausfall eines behördlichen Verfahrens
10.1 Änderungen der Zuständigkeit einer Behörde, Schließung oder Verlegung eines Konsulats, Einschränkung oder Einstellung des Publikumsverkehrs, Aufhebung eines Termins, Änderung einer Warteliste, Änderung eines elektronischen Terminvergabesystems oder vergleichbare organisatorische Entscheidungen einer Behörde liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Reisebüro Elster.
10.2 Solche Änderungen führen nicht dazu, dass bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen von Reisebüro Elster rückwirkend als nicht erbracht gelten.
10.3 Soweit möglich und vereinbart, prüft Reisebüro Elster die Möglichkeit einer Fortführung des Auftrags unter den geänderten Bedingungen.
10.4 Entstehen aufgrund der veränderten Situation zusätzliche Leistungen oder Kosten, wird der Kunde hierüber vorab informiert.
10.5 Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden durchgeführt.
10.6 Wünscht der Kunde unter den geänderten Bedingungen keine Fortführung seines Auftrags, erfolgt eine Abschlussabrechnung nach § 9 dieser AGB.
________________________________________
§ 11 Visa
11.1 Reisebüro Elster kann im Rahmen des jeweiligen Auftrags Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Organisation eines Visumverfahrens erbringen.
11.2 Über die Erteilung oder Ablehnung eines Visums entscheidet ausschließlich die zuständige Botschaft, das Konsulat oder die sonst zuständige Behörde.
11.3 Eine Visumerteilung wird von Reisebüro Elster nicht garantiert.
11.4 Eine Ablehnung des Visumantrags durch die zuständige Behörde begründet für sich allein keinen Anspruch auf Erstattung bereits ordnungsgemäß erbrachter Leistungen von Reisebüro Elster.
11.5 Bereits entstandene Konsular-, Behörden-, Versand-, Kurier-, Übersetzungs-, Beglaubigungs- und sonstige Fremdkosten werden nur insoweit erstattet, wie Reisebüro Elster diese Beträge selbst zurückerhält oder hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
________________________________________
§ 12 Übersetzungen, Beglaubigungen und Fremdleistungen
12.1 Soweit Reisebüro Elster Übersetzungsleistungen selbst erbringt, ergeben sich Inhalt und Umfang aus dem jeweiligen Auftrag.
12.2 Amtliche, notarielle oder sonst besonders qualifizierte Beglaubigungen werden ausschließlich durch die jeweils hierzu befugte Stelle vorgenommen.
12.3 Soweit Reisebüro Elster Übersetzungen, Beglaubigungen oder andere Leistungen Dritter vermittelt oder organisiert, ist der jeweilige Drittanbieter für die von ihm erbrachte Hauptleistung verantwortlich.
12.4 Eigene schuldhafte Auswahl-, Informations-, Vermittlungs- und Organisationspflichten von Reisebüro Elster bleiben unberührt.
________________________________________
§ 13 Mitwirkungspflichten des Kunden
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für den Auftrag erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu machen.
13.2 Der Kunde hat erforderliche Originale, Kopien, Nachweise, Übersetzungen und sonstige Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
13.3 Der Kunde ist verpflichtet, von Reisebüro Elster vorbereitete Dokumente und Angaben vor ihrer Verwendung sorgfältig zu prüfen.
Dies gilt insbesondere für:
• Namen und Schreibweisen;
• Geburtsdaten;
• Geburtsorte;
• Passdaten;
• Anschriften;
• Reisedaten;
• Vollmachtsdaten;
• Familienangaben;
• und sonstige wesentliche personenbezogene Angaben.
13.4 Erkennbare Fehler sind Reisebüro Elster unverzüglich mitzuteilen.
13.5 Soweit persönliche Anwesenheit, eigenhändige Unterschrift, biometrische Erfassung, Identitätsprüfung oder eine andere persönliche Mitwirkung des Kunden bei einer Behörde erforderlich ist, hat der Kunde diese selbst und rechtzeitig zu erfüllen.
13.6 Nachteile, die ausschließlich dadurch entstehen, dass der Kunde
• falsche oder unvollständige Angaben macht,
• erforderliche Unterlagen verspätet oder nicht bereitstellt,
• einen Termin versäumt,
• Mitwirkungshandlungen nicht erfüllt
• oder Änderungen seiner Daten nicht mitteilt,
hat Reisebüro Elster nicht zu vertreten.
13.7 Änderungen der Kontaktdaten sind während eines laufenden Auftrags unverzüglich mitzuteilen.
________________________________________
§ 14 Termine, Bearbeitungszeiten, Post und Kurier
14.1 Von Behörden, Konsulaten, Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften, Versicherern, Post-, Kurier- oder sonstigen Drittunternehmen bestimmte Termine und Bearbeitungszeiten liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Reisebüro Elster.
14.2 Reisebüro Elster haftet für Verzögerungen oder Ausfälle dieser Dritten nur, soweit hierfür eine eigene schuldhafte Pflichtverletzung von Reisebüro Elster ursächlich ist.
14.3 Beim Versand von Unterlagen schuldet Reisebüro Elster im Rahmen des übernommenen Auftrags die ordnungsgemäße Vorbereitung, Adressierung und Beauftragung des Versanddienstleisters.
14.4 Für von Reisebüro Elster nicht verschuldete Verzögerungen, Fehlleitungen oder Verluste im alleinigen Verantwortungsbereich des Post-, Kurier- oder Versandunternehmens haftet Reisebüro Elster nicht.
________________________________________
§ 15 Gesetzliche Widerrufsrechte
15.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
15.2 Insbesondere besteht bei einem Servicevertrag, der mit dem Kunden in den Geschäftsräumen von Reisebüro Elster geschlossen wird, grundsätzlich kein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht allein deshalb, weil der Kunde Verbraucher ist.
15.3 Soweit bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
15.4 Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass Reisebüro Elster vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der beauftragten entgeltlichen Dienstleistung beginnt, kann der Kunde im Falle eines späteren wirksamen Widerrufs nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen verpflichtet sein.
15.5 Das Widerrufsrecht bei vollständig erbrachten entgeltlichen Dienstleistungen erlischt nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
15.6 Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- oder sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
________________________________________
§ 16 Kommunikation und Erreichbarkeit
16.1 Die Kommunikation im Rahmen eines Auftrags kann, soweit für den jeweiligen Zweck geeignet und rechtlich zulässig, insbesondere erfolgen per:
• E-Mail;
• Telefon;
• Post;
• WhatsApp;
• oder Online-Formular.
16.2 Der Eingang einer Nachricht außerhalb der veröffentlichten Geschäfts- oder Bearbeitungszeiten begründet keinen Anspruch auf sofortige Bearbeitung oder Antwort.
16.3 Reisebüro Elster ist nicht verpflichtet, außerhalb der veröffentlichten Erreichbarkeitszeiten telefonisch oder über Messenger-Dienste erreichbar zu sein.
16.4 Für rechtlich oder zeitlich wichtige Erklärungen wird dem Kunden zur besseren Nachweisbarkeit die Übermittlung in Textform, insbesondere per E-Mail, empfohlen.
16.5 Persönliche Beratungen können von einer vorherigen Terminvereinbarung abhängig gemacht werden. Ein Anspruch auf sofortige persönliche Bearbeitung ohne Termin besteht nicht.
________________________________________
§ 17 Versicherungsvermittlung
17.1 Soweit Reisebüro Elster Versicherungen vermittelt, kommt der Versicherungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zustande.
17.2 Für Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes gelten der Versicherungsvertrag und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.
17.3 Gesetzlich erforderliche Informationen über die Versicherungsvermittlung werden dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.
________________________________________
§ 18 Haftung
18.1 Reisebüro Elster haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Reisebüro Elster, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
18.2 Für sonstige Schäden haftet Reisebüro Elster unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
18.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
18.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
18.5 Reisebüro Elster haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung einer lediglich vermittelten Hauptleistung durch
• Reiseveranstalter;
• Fluggesellschaften;
• Hotels;
• Versicherungsunternehmen;
• Behörden;
• Konsulate;
• Übersetzer;
• Kurierunternehmen
• oder sonstige Dritte.
18.6 Eigene schuldhafte Beratungs-, Auswahl-, Informations-, Buchungs-, Bearbeitungs-, Organisations- und Weiterleitungspflichten von Reisebüro Elster bleiben hiervon unberührt.
18.7 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
________________________________________
§ 19 Beanstandungen
19.1 Beanstandungen hinsichtlich eigener Leistungen von Reisebüro Elster sollen möglichst unverzüglich nach Kenntnis mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe möglich ist.
19.2 Soweit gesetzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, wird zur besseren Nachweisbarkeit die Mitteilung in Textform, insbesondere per E-Mail, empfohlen.
19.3 Bei Beanstandungen einer vermittelten Reiseleistung wird Reisebüro Elster im Rahmen seiner gesetzlichen Vermittlerpflichten Erklärungen entgegennehmen beziehungsweise bei der Weiterleitung an den zuständigen Leistungsträger unterstützen.
________________________________________
§ 20 Datenschutz
20.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Reisebüro Elster verarbeitet.
20.2 Soweit zur Durchführung des Auftrags eine Übermittlung von Daten oder Unterlagen insbesondere an
• Reiseveranstalter,
• Fluggesellschaften,
• Hotels,
• Versicherungsunternehmen,
• Behörden,
• Konsulate,
• Übersetzer,
• Beglaubigungsstellen,
• Post- oder Kurierdienstleister
erforderlich ist, erfolgt diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des erteilten Auftrags.
________________________________________
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
Reisebüro Elster ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern im Einzelfall keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
Gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.
________________________________________
§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1 Es gilt deutsches Recht.
22.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
22.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Siegen als Gerichtsstand vereinbart.
________________________________________
§ 23 Schlussbestimmungen
23.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
23.2 Für einen Vertrag ist grundsätzlich diejenige Fassung dieser AGB maßgeblich, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam einbezogen wurde.
23.3 Eine spätere Änderung dieser AGB ändert bereits abgeschlossene Verträge nicht rückwirkend ohne eine wirksame Vereinbarung mit dem Kunden.

